Interner Rechner auf Basis des bereitgestellten Katalogs. Keine amtliche Rechtsauskunft.
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Die folgenden Grundrechte schützen jeden Bürger vor staatlicher Willkür und regeln das fundamentale Miteinander in Hamburg.
Schutz der persönlichen Freiheit vor unrechtmäßiger staatlicher Willkür.
Absoluter Schutz vor unrechtmäßiger körperlicher Gewalt, Schlägen oder gesundheitlichen Eingriffen durch Dritte oder den Staat.
Das Recht jedes Bürgers, im öffentlichen Raum völlig frei zu agieren, solange keine Gesetze gebrochen oder Rechte Dritter verletzt werden.
Starker Schutz vor willkürlicher Verhaftung. Eine Festnahme ist grundsätzlich nur bei frischer Tat oder akuter Fluchtgefahr zulässig.
Das fundamentale Recht, seine Meinung frei zu äußern, sachliche Kritik an staatlichen Institutionen oder Beamten zu üben und Informationen zu verbreiten.
Recht auf friedliche und unbewaffnete Versammlungen.
Recht, sich bei polizeilichen Befragungen zu Vorwürfen komplett zu äußern oder zu schweigen.
Unschuldsvermutung: Jede Person gilt so lange als unschuldig, bis das Gegenteil oder ein klares Geständnis bewiesen ist.
Gleichbehandlung: Jede Person ist vor dem Gesetz absolut gleich; jegliche Diskriminierung oder willkürliche Bevorzugung ist untersagt.
Der Katalog ist eine interne Vorgabe und ersetzt keine geltenden Gesetze oder Rechtsberatung.